Kfz-Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung) für jedes Kraftfahrzeug. Sie schützt vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall. Schadenersatzpflichtig ist im Regelfall der Fahrer, der den Schaden verursacht hat. Das können sowohl Sach-, Personen- als auch Vermögensschäden sein. Es haftet nicht nur der Fahrer für die von ihm verursachten Schäden, sondern auch der Halter des Fahrzeugs und zwar auch, ohne dass ihn ein eigenes Verschulden trifft.
Der Halter ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt (in Deutschland nach § 5 PflVG) ein Kontrahierungszwang, d.h. das Versicherungsunternehmen muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen und darf nur unter bestimmten Bedingungen das Zustandekommen eines Vertrages verweigern.
Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:
Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Objekten (z.B. Leitplanke))
Vermögensschäden
immaterielle Schäden, beispielsweise Schmerzensgeld
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt auch diejenigen Ansprüche, die sich aus der Betriebsgefahr (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) ergeben.
Der betroffene Fahrzeugführer ist mitversichert.


